Hinweise & Tipps für Eltern

Auf dieser Seite haben wir alle Informationen zum Thema Schul- und Klassenfahrten zusammengestellt, die für die Eltern wichtig sein können. 

Schul- und Klassenfahrten

Durch langjährige Erfahrungen können wir uns in die Lage des Lehrers bzw. auch des Elternrates versetzen. Die KiEZ- Unterstützung bei einer Klassenfahrt erfolgt durch gute Vorbereitung der Programmangebote wie auch das vielfältige Angebot der Freizeitgestaltung bei Sport und Spiel. Das Anbieten von kompletten, thematisch aufbereiteten Pauschalprogrammen oder wählbaren Bausteinen bringt Ablauf- und Kostensicherheit. Die konsequente Durchführung und Kontrolle der KiEZ- Qualitätsstandards bringt Ihnen als Elternteil Sicherheit beim „Loslassen“ und Ihrem Kind Sicherheit vor Ort und einen unbeschwerten Aufenthalt. Die Downloadmöglichkeit von Checklisten und Formularen helfen bei der Vorbereitung und Durchführung der Schulfahrt. Alle Checklisten finden Sie HIER. Auf Wunsch organisieren wir auch den Bustransfer ab bzw. bis zur Schule.

Zuschussmöglichkeiten

Nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II sind Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. So können Zuschüsse, wie die Unterstützung bei Klassen- oder Schulfahrten von einkommensschwachen Familien über die zuständige Kommunalverwaltung/ über das Sozialamt beantragt werden. Der Antrag ist unter Vorlage einer Bescheinigung der Schule, aus der Inhalt der Fahrt, die Dauer des Aufenthalts sowie die Kosten hervorgehen, welche der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte selbst zu tragen hat. Dieser Antrag ist vor Antritt des Schullandheimaufenthalts bzw. der Klassenfahrt zu stellen. Beispielurteil SG Lüneburg 26.1.05: Zuschuss zu Klassenfahrt: (mehr Info's)

Kosten für Klassenfahrten bei Erhalt von Leistungen nach Hartz IV (ALG II) (aus: Neue Sächsische Lehrerzeitung- Zeitschrift des Sächsischen Lehrerverbandes, Nr. 1/2005 ).

Waren bisher die Eltern sozialhilfeberechtigt, so hat der zuständige Sozialhilfeträger ggf. die notwendigen Kosten einer Schulwanderung (Klassenfahrt) im erforderlichen Umfang getragen. Im SGB II zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist nunmehr ab dem 01.01.2005 eine Antragsmöglichkeit zu finden, wenn die Eltern eines Schülers die Kosten der Klassenfahrt nicht tragen können. Unter § 23 Abs. 3 Ziff. 3 heißt es im SGB II: „Leistungen für... 3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungensind nicht von der Regelleistung umfasst. Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können...“ Antragsberechtigt sind die Eltern der Kinder, in deren Bedarfsgemeinschaft die Kinder leben. Ein Antrag lohnt sich, lassen Sie sich entsprechend beraten. (Claudia Raum, Juristin)

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich sehr gern unter

<link>info@waldpark.de oder unter der Telefonnummer 03744/8 37 30

zur Verfügung.