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Erstes Thema
Häufige Fragen:
Anfragen und Buchungen
Durch eine Anfrage reservieren Sie einen unverbindlichen Termin, welcher für einen vereinbarten Zeitraum gilt. Wird die Reservierung bestätigt, erhalten Sie eine Reise- und Buchungsanmeldung. Diese senden Sie innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Vor der Rücksendung besteht Gelegenheit, eventuelle Veränderungen und Zusätze vorzunehmen. Nach Eingang erhalten Sie eine Reise- und Buchungsbestätigung. Diese enthält alle vereinbarten Leistungen. Wird dieser nicht fristgemäß widersprochen, gilt der Aufenthalt als rechtsverbindlich gebucht. Weiterführende Erklärungen entnehmen Sie bitte den Reise- und Buchungsbedingungen der Kinder- und Jugenderholungszentren in Deutschland e.V.
Abendgestaltung im KiEZ
Während eines Aufenthaltes in unserem KiEZ finden an den Abenden (i.R.: Mo-Do) Veranstaltungen und Programme statt (z. B.: Disco, Just-Dance-Fitness, Filmabend oder Flirtdisco).
Anmeldung in Museen und Erlebnisbereichen
Alle Besuche, die anmeldepflichtig und Bestandteil Ihres Programmes sind (Museen, Erlebnisbad "Mariba" u.s.w.) werden von uns angemeldet.
Ausleihen
Fuß-, Street- und Volleybälle sowie Spiele für Drin oder Draußen können im KiEZ kostenfrei ausgeliehen werden.
Öffnungszeiten Rezeption
Die Rezeption ist ganztägig bis 21 Uhr geöffnet. Hier können alle Abstimmungen vorgenommen werden, die für den Aufenthalt entscheidend sind. Für Notfälle ist die Rezeption erster Ansprechpartner auch außerhalb der Öffnungszeiten. In den Nachtstunden von 21 bis 8 Uhr ist ein Diensthabender Leiter vor Ort zu erreichen.
Zweites Thema
Drittes Thema
Bundesfreiwilligendienst
Wir sind eine Dienststelle des Bundesfreiwilligendienst und bieten ab Herbst 2018 und März 2019 Stellen in folgenden Bereichen an:
- Technik
- Bildung & Programm
- Versorgung/ Hauswirtschaft
Der Bundesfreiwilligendienst wird für 12 Monate abgeleistet. Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Die Freiwilligen arbeiten je nach Vereinbarung 25-40 Stunden pro Woche und erhalten ein monatliches Taschengeld als Aufwandsentschädigung.
Weitere Informationen zum BFD finden Sie unter www.bundesfreiwilligendienst.de
Schon jetzt können sich Interessenten für einen Einsatz persönlich, telefonisch oder per E-Mail melden.
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Gilt das Angebotsformular als verbindliche Buchung?
Nein. Mit dem Versenden des Angebotsformulars nehmen eine unverbindliche Anfrage vor. Wir reservieren Ihnen unverbindlich einen Termin. Dieser gilt für einen vereinbarten Zeitraum. Wird die Reservierung bestätigt, erhalten Sie eine Reise- und Buchungsanmeldung. Diese senden Sie innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Vor der Rücksendung besteht Gelegenheit, eventuelle Veränderungen und Zusätze vorzunehmen. Nach Eingang erhalten Sie Ihre Bestätigung. Diese enthält alle vereinbarten Leistungen. Wird diese nicht fristgemäß widersprochen, gilt der Aufenthalt als rechtsverbindlich gebucht. Weiterführende Erklärungen entnehmen Sie bitte den Reise- und Buchungsbedingungen der Kinder- und Jugenderholungszentren in Deutschland e.V.
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Gibt es Abendveranstaltungen bei uns?
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Was sonst noch machbar ist:
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Bundesfreiwilligendienst
Wir sind eine Dienststelle des Bundesfreiwilligendienst und bieten ab Herbst 2018 und März 2019 Stellen in folgenden Bereichen an:
- Technik
- Bildung & Programm
- Versorgung/ Hauswirtschaft
Der Bundesfreiwilligendienst wird für 12 Monate abgeleistet. Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Die Freiwilligen arbeiten je nach Vereinbarung 25-40 Stunden pro Woche und erhalten ein monatliches Taschengeld als Aufwandsentschädigung.
Weitere Informationen zum BFD finden Sie unter www.bundesfreiwilligendienst.de
Schon jetzt können sich Interessenten für einen Einsatz persönlich, telefonisch oder per E-Mail melden.
Bundesfreiwilligendienst
Wir sind eine Dienststelle des Bundesfreiwilligendienst und bieten ab Herbst 2018 und März 2019 Stellen in folgenden Bereichen an:
- Technik
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- Versorgung/ Hauswirtschaft
Der Bundesfreiwilligendienst wird für 12 Monate abgeleistet. Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Die Freiwilligen arbeiten je nach Vereinbarung 25-40 Stunden pro Woche und erhalten ein monatliches Taschengeld als Aufwandsentschädigung.
Weitere Informationen zum BFD finden Sie unter www.bundesfreiwilligendienst.de
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Bundesfreiwilligendienst
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- Technik
- Bildung & Programm
- Versorgung/ Hauswirtschaft
Der Bundesfreiwilligendienst wird für 12 Monate abgeleistet. Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Die Freiwilligen arbeiten je nach Vereinbarung 25-40 Stunden pro Woche und erhalten ein monatliches Taschengeld als Aufwandsentschädigung.
Weitere Informationen zum BFD finden Sie unter www.bundesfreiwilligendienst.de
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Der Bundesfreiwilligendienst wird für 12 Monate abgeleistet. Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Die Freiwilligen arbeiten je nach Vereinbarung 25-40 Stunden pro Woche und erhalten ein monatliches Taschengeld als Aufwandsentschädigung.
Weitere Informationen zum BFD finden Sie unter www.bundesfreiwilligendienst.de
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Bundesfreiwilligendienst
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- Technik
- Bildung & Programm
- Versorgung/ Hauswirtschaft
Der Bundesfreiwilligendienst wird für 12 Monate abgeleistet. Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Die Freiwilligen arbeiten je nach Vereinbarung 25-40 Stunden pro Woche und erhalten ein monatliches Taschengeld als Aufwandsentschädigung.
Weitere Informationen zum BFD finden Sie unter www.bundesfreiwilligendienst.de
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Der Bundesfreiwilligendienst wird für 12 Monate abgeleistet. Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Die Freiwilligen arbeiten je nach Vereinbarung 25-40 Stunden pro Woche und erhalten ein monatliches Taschengeld als Aufwandsentschädigung.
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Bundesfreiwilligendienst
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- Bildung & Programm
- Versorgung/ Hauswirtschaft
Der Bundesfreiwilligendienst wird für 12 Monate abgeleistet. Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Die Freiwilligen arbeiten je nach Vereinbarung 25-40 Stunden pro Woche und erhalten ein monatliches Taschengeld als Aufwandsentschädigung.
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Der Bundesfreiwilligendienst wird für 12 Monate abgeleistet. Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Die Freiwilligen arbeiten je nach Vereinbarung 25-40 Stunden pro Woche und erhalten ein monatliches Taschengeld als Aufwandsentschädigung.
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